Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb "Ohr-Idee für Wewer"

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Wettbewerb „Ohr-Idee für Wewer“ vom Lärmschutz Wewer e.V.  durch die Teilnehmer sowie die Erhebung und Nutzung der von den Teilnehmern zu diesem Zweck erhobenen oder mitgeteilten Daten. Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

 

Der Lärmschutzverein Wewer e.V. prämiert die besten Beiträge der beiden Kategorien:

  • Einzelbetrag
  • Gruppenbeitrag (Familie, Freundeskreis, Schulklasse,…)

Als Preis winken für den besten je Kategorie:

100 € für die Idee und weitere 100 € nach erfolgreicher Umsetzung.

 

Es werden alle Beiträge berücksichtigt, die bis zum Teilnahmeschluss am 31.03.2020 entweder per Mail an elke.radeke@web.de oder per Briefeinwurf bei Lärmschutz Wewer, Elke Radeke, Stemberg 15b, 33106 Paderborn-Wewer eingereicht werden.


Detaillierte Teilnahmebedingungen:

1. Veranstalter

Veranstalter des Wettbewerbs ist der Lärmschutz Wewer e.V.


2. Teilnahmevoraussetzungen

2.1 Voraussetzung zur Teilnahme am Wettbewerb ist, dass die Teilnehmer ihre Ideen oder schon durchgeführte Aktionen zum Lärm-Sparen in Wewer mit einer Kurzbeschreibung und ggf. einem selbst-gemalten Bild, einer Skizze oder Foto beschreiben. Die Teilnahme am Wettbewerb ist sowohl per Mail an elke.radeke@web.de oder per Briefeinwurf bei Lärmschutz Wewer e.V., Elke Radeke, Stemberg 15b, 33106 Paderborn-Wewer möglich.

2.2 Jeder Teilnehmer kann pro Kategorie nur einen Beitrag einreichen.

2.3 Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit ständigem Wohnsitz im Kreis Paderborn.  Personen unter 18 Jahren dürfen nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.

2.4 Die Teilnahme ist kostenlos mit Ausnahme von evtl. Internetgebühren für die Übermittlung der Beiträge per e-Mail.


3. Nutzungsbedingungen der eingereichten Beiträge

3.1 Der Teilnehmer versichert mit der Teilnahme am Wettbewerb, dass der eingereichte Beitrag seine eigenen bzw. die seiner Gruppe sind und eingereichte Bilder von den Nutzungsrechten nicht durch Dritte wie Agenturen, Verlage gesperrt sein.

3.2 Der Teilnehmer behält das Copyright für die Idee bzw. Bilder zu jeder Zeit und wird bei jeder Veröffentlichung als Urheber genannt. Mit der Teilnahme am Wettbewerb räumt der Teilnehmer dem Veranstalter das Recht ein, seine Texte und Bilder für folgende Zwecke honorarfrei zu nutzen:

  • Berichterstattung über den Wettbewerb in Print- und Online-Publikationen des Vereins
  • Nutzung zu Werbezwecken in eigenen Print- und Online-Publikationen von Lärmschutz Wewer e.V.
  • Nutzung für Ausstellungen in internen und externen Räumlichkeiten sowie in ausgewählten Medien, die über die Ausstellung berichten,

3.3 Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die von den Teilnehmern bereitgestellten Inhalte auf potentielle Verletzungen von Rechten Dritter zu überprüfen. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, diese abzulehnen, unter anderem wenn die Inhalte nach seiner sachgerechten Einschätzung rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen.


4. Gewinnermittlung und Benachrichtigung

4.1 Die besten Beiträge der Kategorien Einzelbeitrag und Gruppenbeitrag werden durch eine Jury vom Lärmschutz Wewer e.V. nach Ablauf der Einsendefrist am 31.03.2020 zeitnah ermittelt.

4.2 Die Vergabe der Preise findet nur unter den Teilnehmern statt, die die Voraussetzungen aus Ziffer 2 erfüllen. Die Entscheidungen von Lärmschutz Wewer im Hinblick auf die Gewinne und Gewinner sind endgültig und verbindlich. Diesbezügliche Anfragen können nicht beantwortet werden.

4.3 Die Gewinner werden zeitnah benachrichtigt: per Mail (wenn der Beitrag per Mail eingereicht wurde) bzw. per Brief (bei Brief-Einreichung des Beitrags). Außerdem werden die Gewinner in der Lokalzeitung sowie auf der Website von Lärmschutz Wewer veröffentlicht. Bekannt gegeben werden: Vorname, Nachname und Wohnort.

4.4 Zur Abwicklung der Gewinne sind wahrheitsgemäße Personenangaben unter Angabe des tatsächlichen Namens, Alters und der Adresse des Teilnehmers erforderlich. Die Verwendung von Identitäten, die gefälscht oder dritten Personen zugeordnet sind, ist unzulässig. Sollten die angegebenen Kontaktdaten der Gewinner fehlerhaft sein, ist der Lärmschutz Wewer nicht zu Nachforschungen verpflichtet. Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zulasten des Teilnehmers.


5. Gewinnübergabe

5.1 Der Gewinn wird in einer Preisverleihung in Wewer übergeben, nachdem die Gewinner aus beiden Kategorien ihren Gewinn bestätigt haben. Wurde beim Gewinner-Beitrag zunächst nur eine Idee beschrieben und ist noch keine Umsetzung erfolgt, dann wird mit der Preisverleihung zunächst nur der erste Teil des Preises (100 €) überreicht; der zweite Teil folgt nach erfolgreicher Umsetzung und Prüfung dieser Umsetzung durch den Lärmschutz Wewer e.V..

5.2 Wird die Annahme des Gewinns nicht innerhalb von vier Wochen bestätigt und die E-Mail- bzw. Postanschrift bestätigt, verfällt der Gewinn. Der Gewinner kann auf den Gewinn verzichten. In diesem Fall rückt an seine Stelle der nächste Teilnehmer in der Gewinnrangfolge.


6. Datenschutzhinweise

6.1 Lärmschutz Wewer erhebt und nutzt die Daten der Teilnehmer nur soweit dies gesetzlich erlaubt ist oder der Teilnehmer darin einwilligt.

6.2 Folgende Daten werden von den Teilnehmern durch Lärmschutz Wewer erhoben und dienen der Gestaltung, Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs: Vorname, Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon-Nr. (freiwillige Angabe), Lärmspar-idee als Text und ggf. zusätzlich über Bild/Foto.

 

7. Sonstiges

7.1 Teilnehmer, die sich nicht an diese Teilnahmebedingungen halten oder versuchen, den Wettbewerb zu manipulieren, werden automatisch von der Teilnahme ausgeschlossen.

7.2 Lärmschutz Wewer behält sich ferner das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen auch unangekündigt aus wichtigem Grund zu ändern.

7.3 Lärmschutz Wewer weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden können. Der Wettbewerb kann aufgrund von äußeren Umständen oder Zwängen ausgesetzt, beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber Lärmschutz Wewer entstehen.

7.4 Jegliche Haftung von Lärmschutz Wewer, ihrer Organe oder Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden bei der Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten.

7.5 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.6 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.